Pressemitteilungen Fraktion
06. 09. 2012
Der Beschluss der Innenminister der Länder heute und der gleichlautende Beschluss der Justizminister von gestern ist ein gutes Signal für Datenschutz ohne Kompromisse. Eine Mehrheit für noch weitergehende Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht ist nun doch noch in greifbare Nähe gerückt.
Die FDP-Fraktion setzt darauf, dass nun nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für eine Einwilligungslösung gegeben ist und so das Vermittlungsverfahren zu einer noch weiteren Verbesserung des Melderechts führen wird.
Allerdings erwartet die FDP-Bundestagsfraktion von den Ländern, dass sie im Landesmelderecht jetzt auch für Verbesserungen sorgen. Das Bundesmeldegesetz wird erst 2014 in Kraft treten. Es wäre Augenwischerei, wenn die Länder es bis dahin beim geltenden Recht belassen, das noch deutlich hinter dem im Bundestag erzielten Kompromiss zurückbleibt und nicht einmal ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen Werbung und Adresshandel vorsieht. Die Länder haben es bislang nicht für nötig erachtet, dies in eigener Verantwortung zu ändern - jetzt muss aber auch hier etwas passieren.
PILTZ: Datenschutz ohne Kompromisse
BERLIN. Zum Beschluss des Innenausschusses des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss zum Meldegesetz anzurufen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Der Beschluss der Innenminister der Länder heute und der gleichlautende Beschluss der Justizminister von gestern ist ein gutes Signal für Datenschutz ohne Kompromisse. Eine Mehrheit für noch weitergehende Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht ist nun doch noch in greifbare Nähe gerückt.
Die FDP-Fraktion setzt darauf, dass nun nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für eine Einwilligungslösung gegeben ist und so das Vermittlungsverfahren zu einer noch weiteren Verbesserung des Melderechts führen wird.
Allerdings erwartet die FDP-Bundestagsfraktion von den Ländern, dass sie im Landesmelderecht jetzt auch für Verbesserungen sorgen. Das Bundesmeldegesetz wird erst 2014 in Kraft treten. Es wäre Augenwischerei, wenn die Länder es bis dahin beim geltenden Recht belassen, das noch deutlich hinter dem im Bundestag erzielten Kompromiss zurückbleibt und nicht einmal ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen Werbung und Adresshandel vorsieht. Die Länder haben es bislang nicht für nötig erachtet, dies in eigener Verantwortung zu ändern - jetzt muss aber auch hier etwas passieren.
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